Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen
Ja, das AMEOS Seeklinikum Brunnen ist auf der Spitalliste des Kantons Schwyz geführt und steht Patientinnen und Patienten mit Privat-, Halbprivat-und Allgemeinversicherung aus der ganzen Schweiz offen. Auch die Aufnahme von Selbstzahlerinnen und -zahlern aus der Schweiz oder dem Ausland ist möglich.
In der Regel erfolgt die Zuweisung durch eine Fachperson (Hausärztin, Hausarzt, Psychiaterin, Psychiater, Psychologin oder Psychologe).
Die Überweisung erfolgt mit unserem Formular «Ärztliche Zuweisung» (PDF) . Wir benötigen die vollständigen Personalien und alle wichtigen medizinischen Angaben. Wir prüfen diese Unterlagen und nehmen bei Unklarheiten mit Ihnen Kontakt auf. In der Regel findet anschliessend eine ambulante Erstkonsultation mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten statt.
Nach der ambulanten Erstkonsultation durch die zuständige Fachperson stellen wir ein Kostengutsprachegesuch an die Krankenversicherung und, wenn nötig, an den Wohnkanton.
Bei steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz ist unsere stationäre Grundpauschale durch den Kanton und die Grundversicherung (sofern eine Kostengutsprache der Versicherung vorliegt) vollumfänglich gedeckt. Falls Sie aus der übrigen Schweiz kommen, benötigen Sie eine Spitalzusatzversicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz», «halbprivate Abteilung» oder «private Abteilung».
Das muss nicht zwingend so sein. Bitte wenden Sie sich an unser Beratungsteam unter Telefon +41 41 825 48 48. Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Tarife und Zusatzkosten.
Grundpauschale
Ihre Krankenversicherung wird Ihnen die gesetzliche Kostenbeteiligung nach Krankversicherungsgesetz KVG (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag) nach unserer Schlussabrechnung direkt in Rechnung stellen. Wenn Sie zusätzliche Leistungen aus einer Spitalzusatzversicherung (Allgemeine Abteilung ganze Schweiz, halbprivate oder private Abteilung) beanspruchen, können je nach Ihrem Vertrag zusätzliche Kosten anfallen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihre Krankenversicherung weiter.
Komplementärmedizinische Leistungen
Gewisse komplementärmedizinische Leistungen sind nicht in der Grundpauschale enthalten. Über die Kosten, die Sie selbst tragen müssen, werden Sie von Ihrer behandelnden Fachperson im Vorfeld einer Behandlung aufgeklärt. Diese Leistungen werden erst nach Ihrem Einverständnis erbracht. Nach der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang sie sich an diesen Kosten beteiligt. Für komplementärmedizinische Leistungen, die nicht durch die Grundpauschale gedeckt sind, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Ein stationärer Aufenthalt wird in der Regel eine bis zwei Wochen nach Austritt fakturiert. Dauert der Aufenthalt länger als zwei Monate, kann nach 60 Tagen eine Teilrechnung erstellt werden. Die Rechnungstellung erfolgt aufgrund der Kostengutsprache direkt an Ihren Wohnkanton, Ihre Grund- und Ihre Zusatzversicherung. Sie erhalten von diesen Rechnungen eine Kopie. Je nach Versicherungsmodell erhalten Sie für komplementärmedizinische Zusatzleistungen, sowie persönliche Leistungen eine Rechnung im Rückerstattungsverfahren, die Sie einer allfälligen Zusatzversicherung einreichen können.
Stationärer Eintritt
Bei Nichterscheinen oder Absage des Eintrittes weniger als 24 Stunden vor dem Eintrittstermin müssen wir Ihnen eine Reservationsgebühr in der Höhe eines Pflegetages verrechnen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Klinikreglement.
Während dem stationären Aufenthalt
Bitte besprechen Sie dies direkt mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Arzt oder Ihrer Therapeutin oder Therapeuten.