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Das neue Anordnungsmodell in wenigen Worten erklärt

Im Sinne einer Vereinfachung zum Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen und um eine angemessene Versorgung sicherzustellen, hat der Bundesrat einen Systemwechsel vom bisherigen Delegationsmodell - bei dem die Therapeutinnen und Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten - zum Anordnungsmodell beschlossen. Dieses gilt seit 1. Januar 2023. Dabei können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig zulasten der Grundversicherung erbringen. Zur Anordnung sind nur Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung sowie Fachärztinnen und Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie berechtigt. 

Weitere Informationen vermittelt das BAG:

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Was heisst das für Sie konkret?

Vereinfacht gesagt: Wenn Sie bereits eine Anordnung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes zu einer psychologischen Psychotherapie haben, können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail bei uns melden (unter «Psychotherapien») und einen Termin - gemäss Verfügbarkeit - vereinbaren. Suchen Sie sich einfach den Standort, der Ihnen am besten passt:

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Sie haben noch keine Anordnung zu einer Therapie? Falls Sie im Rahmen eines Hausarztmodells Ihrer Krankenkasse versichert sind und noch keine Anordnung zur Therapie vorliegt, setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Verbindung.

Bei allen anderen Versicherungsmodellen stehen wir Ihnen gerne in unseren Stadtpraxen zur Verfügung. Melden Sie sich entweder telefonisch oder per E-Mail (unter «Stadtpraxen»), um einen Termin - gemäss Verfügbarkeit - zu vereinbaren.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch generell bei all Ihren Fragen oder für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich einfach am Standort Ihrer Wahl:

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