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Eingangsbestätigung Ihres Auskunftsersuchens gem. Art. 15 DSGVO

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bestätigen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens zum möglichen Datenschutzvorfall im Juli 2025. Ihr Anliegen wird geprüft, eine Antwort erhalten Sie gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO innerhalb eines Monats. Sollte mehr Zeit erforderlich sein, kann diese Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden.

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