Wichtige Information für Patientinnen, Patienten und Zuweisende:
Wir nehmen aktuell keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf. Ab 01.01.2024 finden in der AMEOS Stadtpraxis Luzern keine Behandlungen mehr statt. Gerne bieten wir eine möglichst zeitnahe Weiterbehandlung in unseren ambulanten Einrichtungen in Baar oder Brunnen an.
AMEOS Stadtpraxis Zug AMEOS Seeklinikum Brunnen, Ambulante Dienste
Spätestens auf den 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das neue Anordnungsmodell.

AMEOS Stadtpraxis Luzern
AMEOS Psychotherapie Luzern
Fluhmattweg 4
6004 Luzern
+41 41 228 88 90
+41 41 228 88 99 (Fax)
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr für Sie da.
luzern@ ameos-stadtpraxen.ch
luzern@ ameos-psychotherapien.ch
Stadtpraxis oder Psychotherapie? Beachten Sie die Informationen zum neuen Anordnungsmodell:
Am Ende dieser Seite steht Ihnen auch ein Formular ↓ für das Einsenden von Anfragen und Kommentaren zur Verfügung.
Unsere Expertinnen und Experten
Wir haben Broschüren mit weiteren Informationen für Sie vorbereitet:
Unser Therapieangebot kann sowohl in Deutsch als auch in Französisch, Englisch, Farsi (Dari) und Russisch durchgeführt werden.
Notfalldienste
In dringenden Fällen oder Notsituationen ausserhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie den Notfalldienst zu kontaktieren:
Kanton Luzern: Notfalldienst der Luzerner Psychiatrie (LUPS), Notfallnummer für Erwachsene ab 18 Jahren
+41 58 856 53 00 → weitere Informationen
Kanton Zug: Psychiatrischer Notfalldienst des Kantons Zug
+41 900 008 008 → weitere Informationen
Termin absagen
Wir bitten Sie, uns eine Terminabsage bis spätestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen. Kurzfristigere Terminabsagen - wie auch versäumte Termine - müssen wir in Rechnung stellen.
Schweigepflicht
Unsere Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Jede Weitergabe von Informationen setzt grundsätzlich eine Entbindung von der Schweigepflicht voraus. Eine Ausnahme sind Kostenträgerinnen wie Kranken- und Sozialversicherungen sowie andere Leistungserbringerinnen. Um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten, empfehlen wir eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der Hausärztin oder dem Hausarzt oder der vorbehandelnden Fachperson.